Ablauf/SVA/TÜV

Ablauf - SVA - TÜV

Nach der Anmeldung

Sobald ihr bei uns angemeldet seid, könnt ihr natürlich unseren theoretischen Unterricht besuchen.
Nachdem euer Lernprogramm freigeschaltet wurde, könnt ihr sofort mit dem Lernen beginnen.
Nach ca. 3-5 Besuchen des theor. Unterrichts könnt ihr euch gerne bezüglich der 1. Fahrstunde bei 
Bitte teilt uns euren Wunsch-Fahrleher und "Freizeiten" mit.

Führerscheinantrag für das Straßenverkehrsamt (SVA)


Nachdem ihr euch in unserer Fahrschule angemeldet habt, 

muss ein Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Es ist immer die Fahrerlaubnisbehörde für euch zuständig, in der euer Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die Bearbeitungsdauer liegt hier bei min. 2 Wochen.

Wir füllen mit euch gemeinsam diesen Antrag bei uns in der Fahrschule aus.
Ihr müsst dann nur noch die dafür erforderlichen Unterlagen bei uns abgeben,
die Bearbeitungsgebühr wird über unsere Abrechnungsfirma "DATAPART" mit abgerechnet.
Welche das im Einzelfall sind, erklären wir euch natürlich,
ansonsten findet ihr diese Infos auch unter den
Führerscheinklassen auf unseren Flyern.
Wir übernehmen für euch als Serviceleistung den Weg zur Fahrerlaubnisbehörde.
(Der Antrag kann nur vollständig mit allen Dokumenten bei der Behörde eingereicht werden).

Prüfungserlaubnis durch den TÜV


Wurde euer Führerscheinantrag erfolgreich bearbeitet, wird euch vom TÜV die Prüfungserlaubnis erteilt.
Ob das der Fall ist, können wir als Fahrschule beim TÜV einsehen.

Habt ihr alle Voraussetzungen für die theor. Prüfung erfüllt,
meldet ihr euch im Büro und wir schauen nach, ob wir schon einen Prüftermin vereinbaren können.


Die TÜV-Prüfgebühren werden auch über unsere Abrechnungsfirma "DATAPART" mit abgerechnet.


Der Führerscheinantrag bzw. die Prüfungserlaubnis ist 1 Jahr gültig.
Nach eurer bestandenen Theorieprüfung habt ihr erneut 1 Jahr Zeit, um die praktische Prüfung abzulegen.


Alle Infos für und über die theoretische und praktische Prüfung findet ihr unter dem Punkt: Prüfungen








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